EuGH stärkt Privatsphäre im Internet (29 Januar 2008/11:20) Das Urteil im Fall Promusicae gegen Telefonica ist gefallen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass EU-Mitgliedsländer ihre Gesetze so gestalten dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern nicht herauszugeben brauchen. Am Dienstag entschied das höchste Gericht der EU, dass der Schutz persönlicher Daten grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber steht. Er ist damit der Rechtsmeinung von EU-Generalanwältin Juliane Kokott gefolgt, die im Juli 2007 in ihrer Stellungnahme zu dem Fall geschrieben hatte, dass Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten aushändigen müssten.
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