Woher der Bundestrojaner kommt, fällt unter das Amtsgeheimnis (29. Mai 2019/22:29) Weder Innen- noch Justizministerium wollen Auskunft zu Kosten und Beschaffung der Spionagesoftware geben. Ab April 2020 soll der Einsatz des Bundestrojaners für Sicherheitsbehörden erlaubt sein. Behörden sollen bei schweren Straftaten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Skype überwachen können. Sie dürfen aber auch in Computersysteme jener Personen einbrechen, von denen sie annehmen, dass diese mit Verdächtigen kommunizieren. Was für eine Software zum Einsatz kommen wird, mit welchen Unternehmen der Staat hier zusammenarbeiten will, ob der Ankauf der Spionagesoftware ausgeschrieben wird und wie hoch die Kosten für die Beschaffung sein werden, ist bisher völlig unbekannt. Die Abgeordneten Katharina Kucharowits und Angela Luege wollten genau dies vom Innenminister sowie vom Justizminister in Erfahrung bringen und haben entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt. Hier sind nun die Antworten eingetroffen (PDF).
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