EuGH: Websites müssen Zustimmung für "Like"-Button einholen (29. Juli 2019/14:49) Der Europäische Gerichtshof sieht die Seitenbetreiber ebenfalls in der Verantwortung. Sie sind für die Erhebung der Daten mitverantwortlich Auf Internetnutzer dürfte ein weiterer Einwilligungsklick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Seitenbetreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks "Like"-Button mitverantwortlich sind. Deshalb müssen sie die Zustimmung der Nutzer dazu einholen, bevor die Website benutzt wird. Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig, betonten die Richter am Montag. Von der Entscheidung dürften neben dem "Gefällt mir"-Knopf von Facebook auch andere, ähnlich funktionierende Plug-ins zum Beispiel von Twitter, Linkedin oder Online-Werbefirmen betroffen sein. Die Einwilligungspflicht dürfte so etwa auch für Facebooks "Teilen"-Button gelten.
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