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Facebook darf gelöschte Hassrede doch nicht löschen

(29. Juli 2021/15:47)
In Deutschland hatten zwei User gegen die Löschung ihrer Konten geklagt, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt sahen

Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Grundlage der aktuellen Geschäftsbedingungen nicht rechtens. Die Regeln zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen seien "unwirksam", urteilte der III. Zivilsenat am Donnerstag (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

Die Geschäftsbedingungen berücksichtigten nicht, dass Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung eines Beitrags in Kenntnis gesetzt und über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos vorab informiert werden müssten und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu äußern.

Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk sogenannte Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren.


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