Google Fonts: Zweiter Anwalt geht gegen Datenschutz-Abmahnwelle vor (29. August 2022/13:58) Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft - Zahlreiche Privatbeteiligte wollen sich dem Verfahren anschließen Mit Peter Harlander geht bereits der zweite Rechtsanwalt gegen den Berufskollegen Marcus Hohenecker und dessen Mandantin vor. Der niederösterreichische Anwalt Hohenecker hat im Namen einer Mandantin tausende Betreiber von Websites abgemahnt und jeweils 190 Euro verlangt. Der Vorwurf: Durch die Verwendung von Google-Schriften würden die IP-Adressen der Besucher der Websites an Google weitergeleitet. Daher sieht Hohenecker die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt. Angeblich sollen mehr als 10.000 solcher Briefe verschickt worden sein. Bereits in der Vorwoche äußerte der Grazer Anwalt Harald Christandl den Verdacht, dass die Websites gezielt abgesucht wurden. Nun hat Anwalt Harlander eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Demnach liege der Verdacht nahe, dass die Websites nur anfangs manuell gesucht wurden. Im weiteren Verlauf wurde auf eine automatisierte Vorgangsweise umgestellt.
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