Nach Datenskandal: Post soll 18 Millionen Euro Strafe zahlen (29. Oktober 2019/12:03) Post will gegen Straferkenntnis berufen. Zahlreiche andere Verfahren zur Datenweitergabe noch offen. Auf diese hat aktuelle Entscheidung keinen Einfluss. Für die börsennotierte Post hat die Weitergabe von Daten nun weitreichende Folgen. Die Datenschutzbehörde hat das Unternehmen in einem Verwaltungsstrafverfahren zu einer Zahlung von 18 Millionen Euro verurteilt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Post will dagegen berufen. Ans Licht gekommen sind Erkenntnis und Strafe in einer Ad-hoc-Mitteilung der Post zum Thema "Meilensteine und Ausblick für 2019 und 2020". Grund für die Aufregung und die Prüfung durch die Datenschutzbehörde war nicht nur die Weitergabe von Daten. Die Post hatte anhand von Daten wie Adresse oder Alter eine Parteiaffinität ihrer Kunden hochgerechnet. Die Frage war nun, ob es sich bei diesen Daten um tatsächliche Daten handelt, die nicht weitergegeben werden dürfen. Oder sind das Hochrechnungen, deren Weitergabe nicht problematisch wäre?
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