EU-Datenschützer beschließen Leitlinien zu Videoüberwachung (30. Januar 2020/16:28) Gute Gründe für Einsatz notwendig, Verarbeitung soll geregelt werden Für Videoüberwachung muss es gute Gründe geben. Das hat der Europäische Datenschutz-Ausschuss in seiner neuen Leitlinie zum Einsatz von Videokameras festgelegt, wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk am Donnerstag mitteilte. Die am Mittwoch in Brüssel beschlossene Leitlinie stelle klar, dass ein Gefühl der Unsicherheit allein keine Videoüberwachung rechtfertige. Zur Verarbeitung biometrischer Daten bietet die Leitlinie nach Angaben von Smoltczyk ebenfalls Klarheit. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbiete es privaten Unternehmen ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen grundsätzlich, solche Daten zum Zwecke der Identifizierung bestimmter Personen zu verarbeiten. Die neue Leitlinie konkretisiere die strengen Anforderungen der DSGVO an die Wirksamkeit solcher Einwilligungen.
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