Gericht weist Gema-Klage gegen YouTube ab (30. Juni 2015/20:30) Die Videoplattform Youtube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten. Nach Angaben der Youtube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte.
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