Deutschland: Beleidigende SMS kein Grund für Schmerzensgeld (30. Juni 2016/13:07) Ein Vermieter beschimpfte einen Mieter per SMS als "Schweinebacke" und "Lusche allerersten Grades" - für Schmerzensgeld reicht das nach höchstrichterlichem Urteil aber nicht. Zwar seien die Beleidigungen grob, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Sie seien aber "im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit" passiert.
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