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Apple muss Zugangsdaten an Vorarlberger Erbin herausgeben

(30. Juni 2020/12:32)
Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn rechtskräftig, der Fall könnte Präzedenzwirkung entfalten - Passwort wird zurückgesetzt

Laut einem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn muss Apple einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen zur Verfügung stellen. Anwalt Stefan Denifl, der die Klage eingebracht hatte, sieht darin in einer Aussendung einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu Apple-Produkten und damit zu Erinnerungsstücken verhelfen könne.

Denifl hatte Apple Ende vergangenen Jahres am Bezirksgericht Dornbirn, das wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständig war, auf Gewährung des Zugangs für die Erbin geklagt. Die Entscheidung, dass Apple die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist mittlerweile rechtskräftig. Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.


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