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Gericht: Behörde muss Anwaltskosten von Max Schrems zahlen

(30. Oktober 2020/20:51)
Für den österreichischen Datenschützer ist das Urteil "ein voller Erfolg", wie er sagt.

Der irische High Court hat am Freitag entschieden, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) die Anwaltskosten von Max Schrems im Rechtsstreit um Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fast zur Gänze übernehmen muss. Nur die Anwaltskosten für drei Tagen der Anhörung müsse der US-Konzern Facebook übernehmen. Für den österreichischen Datenschützer ist das Urteil "ein voller Erfolg", wie Schrems am Freitag zur APA sagte.

Die Gerichtsentscheidung könne von der Datenschutzbehörde oder von Facebook noch beeinsprucht werden, er und seine Anwälte rechneten aber nicht damit, sagte der Jurist auf APA-Anfrage. Die Entscheidung des High Court sei eine Grundsatzentscheidung, wer seine Anwaltskosten tragen müsse, aber noch keine Entscheidung über die Höhe der Kosten. Er habe keinen Schadenersatz gefordert, sondern wolle nur die Anwaltskosten erstattet. Nach Schätzungen von Beobachtern könnte das ein Betrag in einstelliger Millionenhöhe sein. Er selber habe unzählige Stunden unbezahlt an diesem Fall gearbeitet, gibt der Aktivist an.

Der irische Steuerzahler werde zusätzlich noch 2,9 Mio. Euro an Anwaltskosten der irischen Datenschutzkommission tragen müssen. Die irischen Datenschützer sind zuständig, weil sich in dem Land der europäische Hauptsitz von Facebook befindet.


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