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Manning schuldig gesprochen, keine Todesstrafe

(31. Juli 2013/09:22)
Ein US-Militärgericht in Fort Meade hat den Wikileaks-Informanten Bradley Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Unterstützung des Feindes wurde er jedoch freigesprochen. Damit droht ihm keine Todesstrafe. Dafür eine Freiheitsstrafe von mehr als hundert Jahren.



Mit dem Strafmaß will sich das Gericht ab Mittwoch befassen. Der Obergefreite der US-Armee habe gegen Spionage-Gesetze verstoßen, entschied das Militärtribunal in Fort Meade am Dienstag. Manning hatte während seiner Stationierung im Irak zwischen November 2009 und Mai 2010 hunderttausende Geheimdokumente von Militärrechnern heruntergeladen und der Enthüllungsplattform Wikileaks zugespielt.

In dem seit Juni laufenden Prozess in Fort Meade bei Washington bekannte sich Manning in zehn von 22 Punkten schuldig, darunter Spionage und Computerbetrug. Den Vorwurf der Unterstützung des Feindes wies er zurück. Dieser hätte ihm allein lebenslange Haft einbringen können. Mit dem Richterspruch vom Dienstag droht Manning mehr als 100 Jahren Gefängnis - laut der Enthüllungsplattform Wikileaks eine Höchststrafe von 136 Jahren. Eine Mindeststrafe für die Anklagepunkte gibt es nicht.

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