Drohnen-Gesetz in Österreich: Vorgaben / Bestimmungen


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BeitragDi 06. Februar, 2018 22:32
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Zitat:

Der Betrieb von Drohnen wurde in Österreich am 01.01.2014 neu geregelt. Diese Regelungen sind im Luftfahrtgesetz verankert. Die zuständige Behörde für die Bewilligung von Drohnen in Österreich ist die Austro Control.

Drohnen werden in Österreich in zwei Kategorien unterteilt:

  • Drohnen Klasse 1: mit Sichtverbindung
  • Drohnen Klasse 2: ohne Sichtverbindung

Drohnen der Klasse 2 dürfen nur mit Pilotenschein und gesonderten Zulassungen etc. pp. betrieben werden.

Aber auch für Drohnen der Klasse 1 ist eine schriftlich zu beantragende Betriebsbewilligung erforderlich, wenn die Bewegungsenergie der Drohne 79 Joule überschreitet (entspricht ca. 250 Gramm Startgewicht) oder über 30 Meter Betriebshöhe erreichen soll und die unten gelisteten Bedingungen erfüllt werden. Dies betrifft somit alle gängigen Drohnen / Kameradrohnen / Quadrocopter wie z.B.: DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic Air oder Spark, Yuneec Typhoon H / Q500, Parrot Beebop, etc.

Ob eine Genehmigung / Anmeldung / Betriebsbewilligung für den Flug mit einer Drohne in Österreich nötig ist, hängt außerdem von den folgenden Bedingungen ab:

  • gewerbliche Flüge: es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • Flüge in einer Entfernung von > 500 Meter: es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • es werden Foto- oder Videoaufnahmen aufgezeichnet (egal ob privat oder gewerblich): es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • nur ein privater Flug innerhalb von 500 Metern und ohne das Abspeichern von Fotos und Videos ist auch ohne eine Bewilligung erlaubt. Dabei darf die Drohne zwar eine Kamera besitzen, diese darf aber nur zum Zwecke des reinen Fluges (also zur Live-Übertragung des FPV-Bildes an den Piloten / Steuerer) verwendet werden.

Die meisten der gängigen Kameradrohnen sind somit in Österreich bewilligungspflichtig, sobald damit z.B. Aufnahmen (Fotos / Videos) aufgezeichnet werden sollen. Der Betrieb muss bei der Austro Control dann mit gesonderten Antragsformularen beantragt werden. Dies gilt sowohl für in Österreich ansässige Bürger als auch für Urlauber und Besucher.

Ein Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette – wie in Deutschland vorgeschrieben – ist für Österreich nicht erforderlich. Wir empfehlen diese aber trotzdem, da so bei einem FlyAway oder einem Verlust der Drohne der Besitzer vom Finder einfacher ausfindig gemacht werden kann und so eine Rückgabe der Drohne wesentlich wahrscheinlicher ist. Auf Drohnen-Plaketten / Adressaufkleber gibt es passende Drohnen-Plaketten für jede Drohne.

Antrag auf Betriebsbewilligung in Österreich

Der Antrag auf eine Betriebsbewilligung für eine Drohne kostet ca. 250 Euro ggf. zzgl. weiterer Gebühren und hat eine Bearbeitungszeit von ca. 1-2 Monaten. Diese allgemeine / generelle Betriebsbewilligung für eine Drohne hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und muss erst danach wieder verlängert werden.

Die allgemeine Bewilligung basiert auf der folgenden Matrix aus dem Gewicht der Drohne und dem geplanten Einsatzgebiet:

Einsatzgebiet: unbebaut unbesiedelt besiedelt dicht besiedelt
Gewicht bis 5kg A A B C
Gewicht 5-25kg A B C D

Das am häufigsten genutzte Szenario dürfte die Kategorie A sein – mit einer Betriebsmasse von unter 5 Kilogramm und dem erlaubten Flug nur in unbebauten oder unbesiedelten Gebieten.
Denn für diese Kategorie ist zwar eine schriftliche Anmeldung und Bewilligung nötig, jedoch keine zusätzliche gesonderte Prüfung / Bescheinigung. Für alle anderen Kategorien (B, C und D) ist eine Freigabe wesentlich aufwendiger.

Für alle diese Kategorien gelten folgende Regeln und Vorgaben:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben (Deckungssumme mind. 750.000 SZR)
  • kein Fliegen über Menschenansammlungen (ohne spezielle Ausnahmegenehmigung)
  • kein Fliegen in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen und Flughäfen (ohne spezielle Ausnahmegenehmigung)

Darüber hinaus muß für einen Antrag auf Bewilligung der Kategorie A bei der Austro Control eingereicht werden:

  • Versicherungsbestätigung
  • technische Beschreibung der Drohne / des Flugmodells und der verbauten Komponenten sowie Fotos
  • Auflistung der Betriebsgrenzen der Drohne (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind,..)
  • Lärmmessbericht
  • Lichtbildausweis des Antagstellers und des/der Piloten

Für die Kategorie B muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung besitzen
  • eine Betriebssicherheitsanalyse ist vorzulegen
  • eine Deklaration (Bestätigung) der Befähigung des(der) Piloten ist abzugeben

Für die Kategorie C muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung und Navigation besitzen
  • eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist vorzulegen
  • ein gültiger Luftfahrerschein nötig oder eine gesonderte Prüfung bei der Austro Control GmbH abzulegen, die die nötigen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse bestätigt

Für die Kategorie D muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung, Navigation und Automatisierung besitzen

Außer dieser allgemeinen Betriebsbewilligung können je nach Einsatzgebiet / Zweck auch noch weitere gesonderte Bewilligungen erforderlich sein.

Drone-Space Karte: Verbotszonen für Drohnen

Unabhängig von den Bewilligungen sind natürlich auch sonstige Beschränkungen und Flugverbotszonen / Sperrzonen zu berücksichtigen. Diese können auf der folgenden „DroneSpace“ Karte der Austro Control eingesehen und abgerufen werden:

Auch hier sind für die jeweiligen Sperrzonen Ausnahmegenehmigungen beantragbar.




Quelle: https://www.drohnen.de/18462/drohnen-gesetz-oesterreich/

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