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Kefir
FAQ-Schreiber Anm. Datum: 01.01.2001 Beiträge: 14285 Wohnort: Belgien Handy: Alle Möglichen zum Testen
Di 06. Februar, 2018 22:32
Zitat:
Der Betrieb von Drohnen wurde in Österreich am 01.01.2014 neu geregelt. Diese Regelungen sind im Luftfahrtgesetz verankert. Die zuständige Behörde für die Bewilligung von Drohnen in Österreich ist die Austro Control. Drohnen werden in Österreich in zwei Kategorien unterteilt:
Drohnen der Klasse 2 dürfen nur mit Pilotenschein und gesonderten Zulassungen etc. pp. betrieben werden. Aber auch für Drohnen der Klasse 1 ist eine schriftlich zu beantragende Betriebsbewilligung erforderlich, wenn die Bewegungsenergie der Drohne 79 Joule überschreitet (entspricht ca. 250 Gramm Startgewicht) oder über 30 Meter Betriebshöhe erreichen soll und die unten gelisteten Bedingungen erfüllt werden. Dies betrifft somit alle gängigen Drohnen / Kameradrohnen / Quadrocopter wie z.B.: DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic Air oder Spark, Yuneec Typhoon H / Q500, Parrot Beebop, etc. Ob eine Genehmigung / Anmeldung / Betriebsbewilligung für den Flug mit einer Drohne in Österreich nötig ist, hängt außerdem von den folgenden Bedingungen ab:
Die meisten der gängigen Kameradrohnen sind somit in Österreich bewilligungspflichtig, sobald damit z.B. Aufnahmen (Fotos / Videos) aufgezeichnet werden sollen. Der Betrieb muss bei der Austro Control dann mit gesonderten Antragsformularen beantragt werden. Dies gilt sowohl für in Österreich ansässige Bürger als auch für Urlauber und Besucher. Ein Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette – wie in Deutschland vorgeschrieben – ist für Österreich nicht erforderlich. Wir empfehlen diese aber trotzdem, da so bei einem FlyAway oder einem Verlust der Drohne der Besitzer vom Finder einfacher ausfindig gemacht werden kann und so eine Rückgabe der Drohne wesentlich wahrscheinlicher ist. Auf Drohnen-Plaketten / Adressaufkleber gibt es passende Drohnen-Plaketten für jede Drohne. Antrag auf Betriebsbewilligung in ÖsterreichDer Antrag auf eine Betriebsbewilligung für eine Drohne kostet ca. 250 Euro ggf. zzgl. weiterer Gebühren und hat eine Bearbeitungszeit von ca. 1-2 Monaten. Diese allgemeine / generelle Betriebsbewilligung für eine Drohne hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und muss erst danach wieder verlängert werden. Die allgemeine Bewilligung basiert auf der folgenden Matrix aus dem Gewicht der Drohne und dem geplanten Einsatzgebiet:
Das am häufigsten genutzte Szenario dürfte die Kategorie A sein – mit einer
Betriebsmasse von unter 5 Kilogramm und dem erlaubten Flug nur in unbebauten
oder unbesiedelten Gebieten. Für alle diese Kategorien gelten folgende Regeln und Vorgaben:
Darüber hinaus muß für einen Antrag auf Bewilligung der Kategorie A bei der Austro Control eingereicht werden:
Für die Kategorie B muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:
Für die Kategorie C muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:
Für die Kategorie D muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:
Außer dieser allgemeinen Betriebsbewilligung können je nach Einsatzgebiet / Zweck auch noch weitere gesonderte Bewilligungen erforderlich sein. Drone-Space Karte: Verbotszonen für Drohnen Unabhängig von den Bewilligungen sind natürlich auch sonstige Beschränkungen und Flugverbotszonen / Sperrzonen zu berücksichtigen. Diese können auf der folgenden „DroneSpace“ Karte der Austro Control eingesehen und abgerufen werden: Auch hier sind für die jeweiligen Sperrzonen Ausnahmegenehmigungen beantragbar. Quelle: https://www.drohnen.de/18462/drohnen-gesetz-oesterreich/ Warum willst Du den Post von Kefir melden? | |||||||||||||||
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