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Internet-Anbieter müssen künftig die "minimale Geschwindigkeit" ausweisen

Erstellt
Aug. '20
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Abos
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So., 16. August, 2020 um 17:26
#1

Bei Unterschreitung ist eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrages möglich


Diese C&M News kannst Du hier lesen:
https://ress.at/-news16082020172603.html



Wichtiger oder angepinnter Post#646629


So., 16. August, 2020 um 17:27
#2

Hier das PDF zur News:


Download Praxishandbuch_zur_Vertragszusammenfassung.pdf (463.93 kB, 4 mal)
MD5: 3f9b411dfe567dd4e86b4eee5e957055
SHA1: 9ed788dfd4b080dbc36b85f4cc359298d95228e4


Mäh? Für sich selbst ist jeder unsterblich; er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...

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