Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"


Dieses Thema ist gesperrt
Erstellt
Mai. '19
letzte Antwort
Noch keine
1,1 T.
Aufrufe
13
„Gefällt mir“
0
Abos
schaf
Wow!
Wow!


Anm. Datum: 01.01.2001
Beiträge: 15196
Wohnort: Österreich
Handy: Galaxy Z Fold4
BeitragMi 01. Mai, 2019 11:25
Antworten mit Zitat



Bild: Pixabay

Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig

Ein Mann hatte eine Drohne über seinem Garten mit einem Luftgewehr "erlegt" und sich damit eine Anzeige des Betreibers, dem Nachbarn, eingehandelt. Dieser forderte 1.500 Euro Schadenersatz. Ein Gericht gesteht ihm "Selbsthilfe" zu.

Mehr dazu und eine Diskutionsmöglichkeit zu diesem Thema findest du in der C&M News unter:
https://ress.at/gartenbesitzer-schiesst-drohne-ab-gericht-erlaubt-selbsthilfe-news01052019122030.html

Warum willst Du den Post von schaf melden?






Mäh?

Für sich selbst ist jeder unsterblich;
er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

 Post #1

Werbung
World4You Webhosting

Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      

Dieses Thema ist gesperrt

Ähnliche Themen:
Fünf Graffiti-Sprayer vor Gericht
Wirecard: Gericht nennt Strafrahmen bei Geständnis
GB: Gericht gibt Assange Möglichkeit zu Berufung
Pflegekraft nach Mord vor Gericht
Gericht kürzt Kaution für Trump auf 175 Millionen Dollar
„CEO-Fraud“: Angeklagter erneut vor Gericht
EuGH erlaubt Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweis
Amokfahrer vor Gericht
Drogenschmuggler in Linz vor Gericht
Schlepper vor Gericht

Kurze URL:

Du hast bereits für diesen Post angestimmt...

;-)




Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Top