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VKI: Mehrere Klauseln in „zupfdi.at“-AGB laut HG Wien unzulässig

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Mär. '24
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Do., 07. März, 2024 um 11:10
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VKI: Mehrere Klauseln in Zupfdi.at-AGB laut HG Wien unzulässig - help.ORF.at

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Betreiber der Website Zupfdi.at wegen mehrerer rechts- und sittenwidriger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Die Website bietet an, behauptete Besitzstörungen durch „falsches Parken“ gegen Provision zu verfolgen. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI in zwei Urteilen nun vollumfänglich recht. Ein rechtskräftiges Endurteil steht noch aus.

Mehr unter: https://help.orf.at/stories/3223963/


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