schaf am 21. Januar 2021 um 19:01 |  0 Kommentare | Lesezeit: 42 Sekunden

Gesichtserkennung bei Demos in Favoriten, aber nicht bei Corona-Demos genutzt

Am Wochenende sei es zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen, die den Einsatz voraussetzen. Kritiker finden die Gesetzesgrundlage generell fragwürdig

Seit November 2019 nutzt die Polizei regelmäßig Gesichtserkennungssoftware - so auch im vergangenen Jahr bei Ausschreitungen in Favoriten, als türkische Rechtsextreme aus dem Umfeld der nationalistischen Grauen Wölfe eine Demonstration von kurdischen und linken Aktivisten angegriffen haben. Bei den Corona-Demonstrationen am Samstag, bei denen auch mehrere bekannte Gesichter der rechtsextremen Szene mitmarschiert waren, kam es zwar auch zu zahlreichen Anzeigen - vor allem, weil sich Demonstranten nicht an den Mindestabstand hielten und keine Masken trugen - jedoch wurde die Software nicht eingesetzt. Die Polizei Wien erklärt die verschiedenen Vorgehensweisen so:

Der Unterschied liegt in der Gesetzesmaterie. In Favoriten wurden strafrechtliche Handlungen gesetzt, bei den Demos verwaltungsrechtliche


... heißt es.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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