schaf am 24. April 2020 um 14:03 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Lastschrift-Zahlung muss auch mit nicht-deutschem Konto möglich sein

BGH: Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren

Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren. Dieses Verbot ergebe sich aus der europäischen Verordnung über das SEPA-Lastschriftverfahren, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage von Verbraucherschützern. Das Urteil aus dem Februar wurde jetzt in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. I ZR 93/18)

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte einen Elektronik-Versandhändler aus der Nähe von Freiburg verklagt. Ein Kunde hatte beim Bestellen im Internet ein Konto in Luxemburg angeben wollen. Das akzeptierte das System nicht. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, dass es bei Kunden aus Deutschland leider nicht möglich sei, von einem ausländischen Bankkonto abzubuchen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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