Preiserhöhung: VKI erfolgreich mit Klage gegen DAZN
20. Nov. 2024, 19:52 | 0 KommentareDAZN will seinen Nutzern per AGB auch vorschreiben, wo sie den Streaming-Dienst schauen dürfen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Sport-Streaming-Dienst DAZN wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Nachdem das Handelsgericht Wien alle angefochtenen Klauseln für unzulässig erklärt hat, beurteilt auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese für gesetzwidrig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wie der VKI in einer Presseaussendung informiert.
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