Wer zahlt die Vorratsdatenspeicherung?
27. April 2007, 11:42 | 0 KommentareMit der Vorlage eines ersten Gesetzesentwurfs rückt die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung immer näher. Während Datenschützer weiterhin vor einem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre" warnen, sorgen sich die Telekoms um den Mehraufwand und die Frage, wer dafür bezahlen soll.
Seit Montag liegt der Gesetzesentwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor, mit der die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] in nationales Recht umgewandelt werden soll.
In einem ersten Schritt sind davon vorerst nur Telefoniedaten betroffen, die ab Mitte September gespeichert werden sollen. Die Internet-Verbindungsdaten sind dann ab März 2008 fällig.
Nach den Plänen des Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Technologie [BMVIT] soll der Entwurf nach der Begutachtung [bis zum 21. Mai] noch vor dem Sommer ins Parlament gebracht werden.
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