Wie die EU-Kommission mit einem "Terrorfilter" im Netz die Pressefreiheit bedroht
Terroristische Inhalte im Internet sollen künftig geahndet werden, um Radikalisierung einzudämmen. Die Trilogverhandlungen laufen - und sorgen für KritikBereits 2018 sprach die EU-Kommission erstmals von ihren Plänen, Terrorinhalte im Netz künftig aktiver zu ahnden, um Online-Radikalisierung einzudämmen. Ihre Positionen sind dabei besonders streng: So will sie, dass Inhalte, die als terroristisch eingestuft werden, innerhalb von einer Stunde nach Aufforderung durch eine Behörde entfernt werden müssen. Auch sollen nicht nur Inhalte betroffen sein, die online öffentlich abrufbar sind -auch beispielsweise Cloud-Services sollen unter diese Regelung fallen. Der EU-Rat nimmt diese Vorschläge weitgehend an. Das EU-Parlament will hingegen eine gemäßigtere Version.
Geht es nach der EU-Kommission, sollen alle Plattformen eingebunden werden, die online Informationen zur Verfügung stellen. Das gilt aber nicht nur für öffentliche Seiten, sondern beispielsweise auch für Cloud-Services. Und: EU-Kommission und Rat wollen nicht, dass beispielsweise Inhalte, die zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken erstellt wurden, aus der Regelung ausgenommen werden. Das Parlament hat sich dagegen ausgesprochen. Das EU-Parlament möchte, dass nur Plattformen, die Inhalte öffentlich anbieten - und auch nicht teilöffentlich, wie beispielsweise bei Messenger-Diensten wie Whatsapp -, zu einer Löschung verpflichtet werden. Zudem sollen journalistische Inhalte und Co ausgenommen werden.
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