Drei darf Tele2 schlucken
Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt nach einer Prüfung des Deals keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken fest, man sieht sogar mögliche positive Effekte.Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Fusion von "3" und Tele2 erlaubt, nachdem der Mobilfunkanbieter "3" Ende Juli bekannt gab, den Festnetzbetreiber Tele2 zu kaufen. Da die Anbieter in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, würden keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgelöst, so die BWB nach einer entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Prüfung am Dienstag.
Zitat:
"Das Vorhaben kann sich sogar positiv auf den Wettbewerb auswirken, da mehr Konkurrenz im Hinblick auf Bündelprodukte (Mobilfunk-/Festnetztelefonie und Breitband) auf dem Markt entsteht"
... teilte die Behörde weiters mit.
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Ein Londoner Unternehmen hatte dem ersten Leser der Datenschutzerklärung seiner Webseite eine Flasche Wein angeboten. Erst drei Monate später hat sie jemand eingefordert.
Eine kryptische Warnung des Providers verunsichert Kund*innen von Drei derzeit. Das ist der Hintergrund.
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