schaf am 01. Okt. 2015 um 12:54 |  1 Kommentar | Lesezeit: 55 Sekunden

Festplattenabgabe seit Heute in Kraft - Rückvergütung erst in drei Monaten



Seit Heute - Donnerstag - ist die Urheberrechtsnovelle in Kraft. Die Speichermedienvergütung Rückfordern kann man laut austro mechana erst ab 16. Jänner.

Rund 30 Euro für einen Smartphone-Speicher von 64 GB, rund 13,5 Euro für eine 8 GB-SD-Speicherkarte, 30 Cent für einen 8 GB USB-Stick: So viel wird Konsumenten in etwa draufgeschlagen, wie der Rechner auf festplattensteuer.at ergibt. Die genauen Tarife sind aber noch nicht festgesetzt worden, deshalb können sich diese Zahlen noch verändern. Aber Fakt ist: Ab sofort ist die Speichermedienabgabe fällig, denn die Urheberrechtsnovelle ist seit Donnerstag in Kraft.

Letztverbraucher haben das Recht, die Speichermedienvergütung zurückzufordern, wenn sie Festplatten überhaupt nicht für private Kopien nutzen.

Auf der Website der austro mechana findet man derzeit auf der Startseite nichts außer einen Link zu "Formulare & Infos". Dort findet man das alte "Rückzahlungsformular URA", das bisher bereits Gewerbekunden zur Verfügung gestanden ist. Darin gibt es ein Feld namens "Andere", denn das Formular ist vor allem CDs und DVDs optimiert.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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