Wegen Sextoys und Medikamenten: Datenschutzklage gegen Giropay
Eine Klägerin fand explizite Daten zu von ihr gekauften Produkten beim Zahlungsabwickler - dafür gibt es keinen Grund, finden DatenschützerDie Datenschutz-NGO Noyb hat schon so manche Klage auf den Weg gebracht - manche sind aber pikanter als andere. So wandte sich nun eine Kundin an die NGO, nachdem sie eine detaillierte Auflistung all ihrer in einer Online-Apotheke und einem Sexshop gekauften Produkte in ihrem Giropay-Konto aufgelistet gesehen hatte. Solche Daten sind nach der DSGVO besonders schützenswert und dürfen nicht ohne Einwilligung verarbeitet werden, heißt es seitens von Noyb. Daher reicht man am Freitag Beschwerde beim hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen Giropay ein.
Den Klägern zufolge lässt sich aus der Sichtbarkeit der Produkte im Konto schließen, dass anders als bei Sepa- oder Kreditkartenzahlungen bei Giropay nicht nur für die Zahlung absolut notwendige Daten verarbeitet werden: Der Zahlungsdienst behalte zusätzlich detaillierte Informationen über den Inhalt des Warenkorbs, heißt es von der Organisation.
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