Wie man sich die Festplattenabgabe zurückholen kann
Konsumenten haben das Recht die Speichermedienvergütung zurückzufordern, wenn sie Festplatten nicht für private Kopien nutzen. Die AK warnt vor Rechtsunsicherheiten.
Geht es nach den Plänen des Justizministeriums, dann soll am 1. Oktober die Urheberrechtsnovelle in Kraft treten, die auch die umstrittene Speichermedienvergütung enthält. In dem Gesetzesentwurf enthalten ist auch das Recht von Konsumenten, die Abgabe zurückzufordern, wenn Speichermedien "nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch" benutzt werden. "Die den Rückzahlungsanspruch begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen", heißt es im Paragraf 42b Abs. 6 des Gesetzesentwurfes. Als Beispiel dafür nannte das Justizministerium etwa eine SD-Karte, die in einer Kamera steckt.
Unternehmen und juristische Personen können schon heute eine solche Rückerstattung von Urheberrechtsabgaben geltend machen. Für sie reicht die Vorlage einer Rechnung, auf der die Abgabe verzeichnet ist, bereits aus. Wie aber weisen Konsumenten nach, dass sie ihr Notebook nicht zur privaten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke nutzen, weil sie etwa Filme oder Musik ausschließlich über Streaming-Anbieter konsumieren?
Derzeit bietet die Verwertungsgesellschaft austromechana Rückzahlungs- und Freistellungsformulare für Unternehmen auf einer über den Menüpunkt "Formulare & Infos" erreichbaren Unterseite ihrer Website an. Die PDF oder .xls-Formulare können entweder per Post oder Fax an die Verwertungsgesellschaft geschickt werden.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Im Pura 70 verbaut Huawei den Kirin 9010 – eine neue Version des Kirin 9000 aus dem Jahr 2023, der trotz Sanktionen gebaut wurde.
Die Stadt Hamm hat kürzlich ihre zweite KI-Ampel aufgestellt. Diese scheint Autofahrer aber hin und wieder mit extrem langen Rot-Phasen zu nerven.
Ähnliche News:
Schrems gegen Meta: EuGH-Generalanwalt spielt Ball an Wien zurück
Wie der Staat mit maschinellem Lernen seit Jahren Millionen einspart
Spotify macht nach Stellenabbau wieder Gewinn
Airbus A400M sieht aus wie ein Sowjet-Flugzeug aus einem Bond-Film
Disney+ überlegt, lineares Fernsehen wieder einzuführen
Erster Game-Boy-Emulator für iOS ist schon wieder Geschichte
Google killt schon wieder einen seiner Dienste - VPN
Schon wieder Tests für Werbung in Windows
Fairphone zeigt, wie In-Ear-Kopfhörer mit Wechselakku gehen
Wie Russland Starlink-Terminals gegen die Ukraine einsetzt
Wie der Staat mit maschinellem Lernen seit Jahren Millionen einspart
Spotify macht nach Stellenabbau wieder Gewinn
Airbus A400M sieht aus wie ein Sowjet-Flugzeug aus einem Bond-Film
Disney+ überlegt, lineares Fernsehen wieder einzuführen
Erster Game-Boy-Emulator für iOS ist schon wieder Geschichte
Google killt schon wieder einen seiner Dienste - VPN
Schon wieder Tests für Werbung in Windows
Fairphone zeigt, wie In-Ear-Kopfhörer mit Wechselakku gehen
Wie Russland Starlink-Terminals gegen die Ukraine einsetzt
Weitere News:
Google Docs sperrt Romanautorin aus
Kritische Gitlab-Schwachstelle wird aktiv ausgenutzt
Linux-Tool: Neofetch wird nicht mehr weiterentwickelt
Microsoft verbietet Polizei den Einsatz seiner KI-Dienste
iPhone-Absatz bricht um über zehn Prozent ein
Polizei durchsucht 12 Callcenter und verhaftet 21 Personen
Die Grosse Wartung Mai 2024
SGI ICE XA: Ehemaliger Top-20-Supercomputer wird versteigert
Huawei soll im September einen M3-Konkurrenten haben
AWS-S3-Bucket: Kostenexplosion durch nicht autorisierte Anfragen
Kritische Gitlab-Schwachstelle wird aktiv ausgenutzt
Linux-Tool: Neofetch wird nicht mehr weiterentwickelt
Microsoft verbietet Polizei den Einsatz seiner KI-Dienste
iPhone-Absatz bricht um über zehn Prozent ein
Polizei durchsucht 12 Callcenter und verhaftet 21 Personen
Die Grosse Wartung Mai 2024
SGI ICE XA: Ehemaliger Top-20-Supercomputer wird versteigert
Huawei soll im September einen M3-Konkurrenten haben
AWS-S3-Bucket: Kostenexplosion durch nicht autorisierte Anfragen
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(1)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024