Internet kann auch in Österreich zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit" eingeschränkt werden (01. September 2020/15:38) Mobilfunker dürfen im Notfall auch selbst selektiv drosseln Nicht nur in Belarus, sondern auch in Österreich dürfen Behörden das Internet einschränken. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass das zuständige Ministerium "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung den Betrieb von Telekommunikationsanlagen ganz oder teilweise oder für bestimmte Arten von Anlagen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einstellen" darf. Seitens des zuständigen Landwirtschaftsministeriums heißt es dazu, dass "die Regelung noch nie in Anspruch genommen wurde. Sie dient für Katastrophenfälle". Bild: Screenshot
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