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Neues Telekomgesetz bringt Gratis-Rufnummernmitnahme und mehr Info

(02. November 2021/11:46)
Paragraf 120 des TKG: "Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden"

Mit dem seit Novemberbeginn geltenden neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) wird die Rufnummernmitnahme bei einem Betreiberwechsel für den Endkunden gratis. "Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden", heißt es im Paragraf 120 des TKG. Da nicht jeder Verbraucher das Ablaufdatum seines aktuellen Handyvertrages im Kopf habe, müsse der Kunde vor dem Auslaufen informiert werden, betonte der Anbieter Spusu in einer Aussendung.


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