schaf am 02. Nov. 2021 um 11:46 |  0 Kommentare | Lesezeit: 27 Sekunden

Neues Telekomgesetz bringt Gratis-Rufnummernmitnahme und mehr Info

Paragraf 120 des TKG: "Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden"

Mit dem seit Novemberbeginn geltenden neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) wird die Rufnummernmitnahme bei einem Betreiberwechsel für den Endkunden gratis. "Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden", heißt es im Paragraf 120 des TKG. Da nicht jeder Verbraucher das Ablaufdatum seines aktuellen Handyvertrages im Kopf habe, müsse der Kunde vor dem Auslaufen informiert werden, betonte der Anbieter Spusu in einer Aussendung.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.3/5 (9 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top