Lehrerbewertungs-App: Auch Datenschutzbehörde prüft "Lernsieg" (05. Dezember 2019/14:34) Auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung - Auflagen oder Warnung mögliche Folge Sollte die Datenschutzbehörde bei ihrem Prüfverfahren zur Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" feststellen, dass diese die Datenschutz-Grundverordnung verletzt, kann sie den Betreibern Auflagen erteilen oder eine Warnung aussprechen. Die Behörde könnte außerdem ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen. Das habe man derzeit allerdings nicht vor, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage. Die Datenschutzbehörde erhebt nun unter anderem, woher die App-Betreiber die Daten der Lehrer haben, ob sichergestellt ist, dass nur aktuelle Daten verwendet werden und ob - etwa im Zuge der Registrierung samt Verifikation über die Handynummer - nicht mehr personenbezogene Daten verwendet werden als notwendig. Die Behörde hat für das Verfahren sechs Monate Zeit.
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