Data-Retention: Streit über Zugriffsbedingungen (8 November 2009/11:04:19) Die Regierung handelt derzeit die Details zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) aus. Umstritten ist dabei, ab welchem Strafmaß die Behörden die gespeicherten Verbindungsdaten verwenden dürfen und unter welchen Umständen das ohne richterlichen Beschluss geschehen darf. Zitat: "Wir müssen den Gesetzesvorschlag für die Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie bis zum 24. November zur Begutachtung stellen, um eine Geldstrafe durch die Europäische Union zu vermeiden" ... so Susanna Enk, Sprecherin von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ), am Freitag. An diesem Datum nämlich läuft die Frist aus, innerhalb derer die Bundesregierung noch beim Europäischen Gerichtshof Stellung nehmen kann. Die EU-Kommission hatte Österreich routinemäßig geklagt, weil es die 2006 beschlossene Richtlinie zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten in Internet und Telefonie nicht fristgerecht umgesetzt hat. Auch die Handystandortdaten müssen laut dieser Richtlinie für mindestens sechs Monate gespeichert und den Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und organisierter Kriminalität zur Verfügung gestellt werden - und das mindestens sechs Monate lang.
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