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Mehr Klarheit bei Werbung von Handyanbietern

(10 Dezember 2009/18:16:32)
AK-Klage gegen Orange erfolgreich

Handyanbieter legen oft attraktive Teile eines Tarifs als Köder aus, unattraktive finden sich hingegen - wenn überhaupt - im Kleingedruckten. So suggerierte die Werbung von Orange im Vorjahr, dass beim "Europa-Tarif" nur die Grundgebühr zu zahlen ist. Tatsächlich waren sehr wohl ab einer bestimmten Gesprächsdauer auch die Telefonate zu zahlen.

Die AK klagte, weil durch die einen falschen Eindruck erweckende Werbung Kaufentscheidungen unzulässig beeinflusst werden können. Das Oberlandesgericht gab den Konsumentenschützern recht und untersagte die Anwendung solcher Werbemethoden.


Mehr dazu findet ihr auf fuzo-archiv.at


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