Kefir am 10. Dez. 2009 um 18:16 |  0 Kommentare | Lesezeit: 29 Sekunden

Mehr Klarheit bei Werbung von Handyanbietern

AK-Klage gegen Orange erfolgreich

Handyanbieter legen oft attraktive Teile eines Tarifs als Köder aus, unattraktive finden sich hingegen - wenn überhaupt - im Kleingedruckten. So suggerierte die Werbung von Orange im Vorjahr, dass beim "Europa-Tarif" nur die Grundgebühr zu zahlen ist. Tatsächlich waren sehr wohl ab einer bestimmten Gesprächsdauer auch die Telefonate zu zahlen.

Die AK klagte, weil durch die einen falschen Eindruck erweckende Werbung Kaufentscheidungen unzulässig beeinflusst werden können. Das Oberlandesgericht gab den Konsumentenschützern recht und untersagte die Anwendung solcher Werbemethoden.

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (1 Stimme)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top