Bankomat-Gebühren nur noch in Ausnahmefällen erlaubt (12. Januar 2018/12:34) Ab Samstag dürfen Banken ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein - ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute "genau beobachten" will. Gebühren für Bankomat-Behebungen dürfen Banken nur mehr dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.
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