Bankomat-Gebühren nur noch in Ausnahmefällen erlaubt

12. Januar 2018, 12:34 |  0 Kommentare

Ab Samstag dürfen Banken ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen.

Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein - ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute "genau beobachten" will.

Gebühren für Bankomat-Behebungen dürfen Banken nur mehr dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top