OGH gibt Facebook-Sammelklage an EuGH weiter (12. September 2016/18:58) Nun muss EuGH entscheiden, ob eine Sammelklage eines Nutzers an seinem Heimatort gegen Facebook zulässig ist. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut dem Juristen Max Schrems entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zulässig ist. Der Kläger, Schrems, könne als Verbraucher an seinem Heimatgericht in Wien klagen, hieß es in einer Aussendung.
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