schaf am 12. Sep. 2016 um 18:58 |  0 Kommentare | Lesezeit: 22 Sekunden

OGH gibt Facebook-Sammelklage an EuGH weiter

Nun muss EuGH entscheiden, ob eine Sammelklage eines Nutzers an seinem Heimatort gegen Facebook zulässig ist.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut dem Juristen Max Schrems entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zulässig ist. Der Kläger, Schrems, könne als Verbraucher an seinem Heimatgericht in Wien klagen, hieß es in einer Aussendung.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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