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DE: Finanzamt darf Internet-Domain pfänden

(15. Oktober 2015/20:48)
Um Steuerrückstände einzutreiben, darf ein Finanzamt auch die Ansprüche beschlagnahmen, die aus dem Vertrag über eine Internet-Domain entstehen.

Das hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 7 K 781/14 AO). Geklagt hatte eine Genossenschaft, die Internet-Domains verwaltet und betreibt. Dort war auch ein Online-Shop für Unterhaltungselektronik registriert. In dem Vertrag mit dem Unternehmen hatte sich die Genossenschaft unter anderem dazu verpflichtet, die Domain zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten.


Mehr dazu findet ihr auf futurezone.at


https://ress.at/de-finanzamt-darf-internetdomain-pfaenden-news15102015204854.html
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