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EGMR stuft Hintertüren in Messengern als Menschenrechtsverletzung ein

(15. Februar 2024/16:26)
Russische Telegram-Nutzer hatten gegen staatliche Auflagen geklagt. Das Gericht sieht in Backdoors eine "unverhältnismäßige" Maßnahme

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Vorstöße seitens verschiedener Ermittlungsbehörden und Innenminister in Europa, die auf die Aufweichung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abzielten. Die Anbieter von Messengern wie Whatsapp, Signal oder Telegram sollten es - Stichwort "Chatkontrolle" - Behörden ermöglichen, im Verdachtsfall Nachrichten im Klartext lesen zu können. An diesem Wunsch gibt es aber starke Kritik. Zum einen sei eine solche Hintertür missbrauchsanfällig und gefährde die Privatsphäre aller Nutzer. Und zum anderen würde sie den Sicherheitsgedanken hinter der Verschlüsselung ad absurdum führen, weil grundlegend auch Cyberkriminelle die künstlich geschaffene Schwachstelle finden und ausnutzen könnten.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall aus Russland entpuppt sich nun als Wasser auf die Mühlen der Kritikerinnen und Kritiker. Das Gericht sieht die Aushebelung von Verschlüsselung als Menschenrechtsrisiko.


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