Mobilfunker dürfen nun im Notfall Netflix und Co drosseln (18. März 2020/14:19) In einem Schreiben an Telekomanbieter, das dem STANDARD vorliegt, gewährt die RTR Betreibern ausnahmsweise, von der Netzneutralität abzusehen - aber nur klassenbasiert Ein Nebeneffekt der aktuellen Ausgangsbeschränkungen: Ganz Österreich ist im Internet unterwegs. Dadurch haben auch die Mobilfunker mit der steigenden Nachfrage zu kämpfen. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich nun in der Ausnahmesituation mit einem Schreiben an Telekomanbieter, das dem STANDARD vorliegt, geäußert - und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, die für Einschränkungen bei Usern sorgen könnte, erlaubt, vorübergehend Maßnahmen zu setzen, die dem entgegenwirken. Konkret könnten fortan bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden - das würde bedeuten, dass sie nur mehr gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen. Allerdings darf dies nur für Dienstklassen geschehen, also zum Beispiel alle Streamingdienste, nicht aber einzelne Angebote.
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