Mobilfunker dürfen nun im Notfall Netflix und Co drosseln
18. März 2020, 14:19 | 0 KommentareIn einem Schreiben an Telekomanbieter, das dem STANDARD vorliegt, gewährt die RTR Betreibern ausnahmsweise, von der Netzneutralität abzusehen - aber nur klassenbasiert
Ein Nebeneffekt der aktuellen Ausgangsbeschränkungen: Ganz Österreich ist im Internet unterwegs. Dadurch haben auch die Mobilfunker mit der steigenden Nachfrage zu kämpfen. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich nun in der Ausnahmesituation mit einem Schreiben an Telekomanbieter, das dem STANDARD vorliegt, geäußert - und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, die für Einschränkungen bei Usern sorgen könnte, erlaubt, vorübergehend Maßnahmen zu setzen, die dem entgegenwirken.
Konkret könnten fortan bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden - das würde bedeuten, dass sie nur mehr gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen. Allerdings darf dies nur für Dienstklassen geschehen, also zum Beispiel alle Streamingdienste, nicht aber einzelne Angebote.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Die Arbeiterkammer hat eine Verbandsklage gegen Mobilfunkanbieter beim Handelsgericht Wien eingebracht. Die eingeforderte Summe könnte mehrere Hundert Millionen Euro betragen
Die zuständige Behörde RTR gibt einen Verordnungsentwurf in die Begutachtung. Bereits in einem Monat soll er in Kraft treten
Ähnliche News:
Mobilfunker fürchten Rückzahlung der Servicepauschale
Sicherheitslücke bei WLAN-Telefonie, auch bei österreichischem Mobilfunker
Mobilfunker spusu expandiert nach Großbritannien
Mobilfunker BT entlässt jeden zweiten Mitarbeiter, KI soll 10.000 Stellen ersetzen
Meta: Aufteilung von Netzkosten löst Probleme der Mobilfunker nicht
Mobilfunker Drei will 5G vom Luxus zum Standard machen
Österreichische Mobilfunker machen Anrufe und SMS in die Ukraine kostenfrei
Portugal: Hacker legen Mobilfunker, Bankomaten und Notruf lahm
Mobilfunker für Schüler und Studierende: Educom kehrt A1 den Rücken
Mobilfunker Drei wegen irreführender Werbung verurteilt
Sicherheitslücke bei WLAN-Telefonie, auch bei österreichischem Mobilfunker
Mobilfunker spusu expandiert nach Großbritannien
Mobilfunker BT entlässt jeden zweiten Mitarbeiter, KI soll 10.000 Stellen ersetzen
Meta: Aufteilung von Netzkosten löst Probleme der Mobilfunker nicht
Mobilfunker Drei will 5G vom Luxus zum Standard machen
Österreichische Mobilfunker machen Anrufe und SMS in die Ukraine kostenfrei
Portugal: Hacker legen Mobilfunker, Bankomaten und Notruf lahm
Mobilfunker für Schüler und Studierende: Educom kehrt A1 den Rücken
Mobilfunker Drei wegen irreführender Werbung verurteilt
Weitere News:
Pixel-Smartphones erkennen Schadsoftware nun in Echtzeit
EU-Produkthaftungsrichtlinie: Anbieter haften für Softwarefehler
Gema verklagt OpenAI wegen unlizenzierter Songtexte
Micron stellt 60-TByte-PCI-Express-5.0-SSD vor
Copy-Paste-Fehler kostet Krypto-Trader Millionen
Kritische Kerberos-Lücke gefährdet Windows-Server-Systeme
CEO von The Line tritt zurück
Blizzard hat Warcraft Remastered veröffentlicht
DeepL Voice ermöglicht jetzt Echtzeit-Sprachübersetzung
Amazon kopiert Temu
EU-Produkthaftungsrichtlinie: Anbieter haften für Softwarefehler
Gema verklagt OpenAI wegen unlizenzierter Songtexte
Micron stellt 60-TByte-PCI-Express-5.0-SSD vor
Copy-Paste-Fehler kostet Krypto-Trader Millionen
Kritische Kerberos-Lücke gefährdet Windows-Server-Systeme
CEO von The Line tritt zurück
Blizzard hat Warcraft Remastered veröffentlicht
DeepL Voice ermöglicht jetzt Echtzeit-Sprachübersetzung
Amazon kopiert Temu
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024