Adressverlag soll Daten an Kreditauskunftei CRIF weitergegeben haben (18. März 2021/07:57) Die Datenschutzorganisation Noyb reicht eine DSGVO-Beschwerde gegen die Kreditauskunftei CRIF und den Adressverlag AZ Direct ein. Millionen von Datensätzen sollen ausgetauscht worden sein Ein Betroffener hatte ein Auskunftsbegehren gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Kreditauskunftei CRIF gestellt. Diese wiederum gab an, seinen Namen, sein Geburtsdatum und einige (teils veraltete) Wohnadressen gespeichert zu haben. Als Datenquelle wurde ausschließlich der Adressverlag AZ Direct genannt. Adressverlage dürfen Daten jedoch nur zu Werbezwecken weitergeben, heißt es seitens der Datenschutzorganisation Noyb: Außerdem sei ersichtlich gewesen, dass CRIF anhand der von AZ Direct erhaltenen Daten mehrere Bonitätsscores berechnet und an verschiedene Unternehmen verschickt hatte. Noyb legt am 18. März eine DSGVO-Beschwerde gegen die beiden Unternehmen ein.
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