schaf am 18. März 2021 um 07:57 |  1 Kommentar | Lesezeit: 37 Sekunden

Adressverlag soll Daten an Kreditauskunftei CRIF weitergegeben haben

Die Datenschutzorganisation Noyb reicht eine DSGVO-Beschwerde gegen die Kreditauskunftei CRIF und den Adressverlag AZ Direct ein. Millionen von Datensätzen sollen ausgetauscht worden sein

Ein Betroffener hatte ein Auskunftsbegehren gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Kreditauskunftei CRIF gestellt. Diese wiederum gab an, seinen Namen, sein Geburtsdatum und einige (teils veraltete) Wohnadressen gespeichert zu haben. Als Datenquelle wurde ausschließlich der Adressverlag AZ Direct genannt.

Adressverlage dürfen Daten jedoch nur zu Werbezwecken weitergeben, heißt es seitens der Datenschutzorganisation Noyb: Außerdem sei ersichtlich gewesen, dass CRIF anhand der von AZ Direct erhaltenen Daten mehrere Bonitätsscores berechnet und an verschiedene Unternehmen verschickt hatte. Noyb legt am 18. März eine DSGVO-Beschwerde gegen die beiden Unternehmen ein.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.4/5 (5 Stimmen)


Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(1)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top