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Keine Netzsperren: Regierung kündigt Anpassungen bei Gesetz gegen Hass im Netz an

(18. November 2020/10:10)
Ausnahmen für nicht gewinnorientierte Plattformen beim Kommunikationsplattformen-Gesetz, Videos bei audiovisuellen Diensten wie Youtube nicht erfasst

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch Anpassungen beim Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. Die Maßnahmen waren zuvor in Begutachtung gegangen.

Das Kommunikationsplattformen-Gesetz, das Teil der neuen Regeln ist, verpflichtet Plattformbetreiber, die nutzergenerierte Inhalte erlauben, zu Meldesystemen, sofern sie mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro haben. Als Reaktion auf Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren wurde es überarbeitet, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Demnach werden künftig nicht gewinnorientierte Plattformen vom Anwendungsbereich ausgenommen. Explizit nennt die Regierung Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen. Aber auch Videosharing-Plattformen wie Youtube müssen sich bei ihren Videos nicht an die neuen Regeln halten. Der Grund: Die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie regle hier den Umgang mit illegalen Inhalten. Das gilt allerdings nur für Videoinhalte, nicht aber beispielsweise für Kommentare.

Online-Plattformen, die von dem Gesetz betroffen sind, müssen innerhalb von 24 Stunden nach einer Meldung rechtswidrige Beiträge entfernen, in strittigen Fällen haben sie bis zu sieben Tage Zeit. Außerdem müssen sie einen Zustellbevollmächtigten in Österreich ernennen. Systematische Verstöße werden von der Regulierungsbehörde Komm Austria geahndet. Diese muss jährlich eine Liste vorlegen, in der alle Unternehmen, die von den neuen Regeln betroffen sind, genannt werden müssen.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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