schaf am 18. Nov. 2020 um 10:10 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 12 Sekunden

Keine Netzsperren: Regierung kündigt Anpassungen bei Gesetz gegen Hass im Netz an

Ausnahmen für nicht gewinnorientierte Plattformen beim Kommunikationsplattformen-Gesetz, Videos bei audiovisuellen Diensten wie Youtube nicht erfasst

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch Anpassungen beim Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. Die Maßnahmen waren zuvor in Begutachtung gegangen.

Das Kommunikationsplattformen-Gesetz, das Teil der neuen Regeln ist, verpflichtet Plattformbetreiber, die nutzergenerierte Inhalte erlauben, zu Meldesystemen, sofern sie mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro haben. Als Reaktion auf Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren wurde es überarbeitet, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Demnach werden künftig nicht gewinnorientierte Plattformen vom Anwendungsbereich ausgenommen. Explizit nennt die Regierung Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen. Aber auch Videosharing-Plattformen wie Youtube müssen sich bei ihren Videos nicht an die neuen Regeln halten. Der Grund: Die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie regle hier den Umgang mit illegalen Inhalten. Das gilt allerdings nur für Videoinhalte, nicht aber beispielsweise für Kommentare.

Online-Plattformen, die von dem Gesetz betroffen sind, müssen innerhalb von 24 Stunden nach einer Meldung rechtswidrige Beiträge entfernen, in strittigen Fällen haben sie bis zu sieben Tage Zeit. Außerdem müssen sie einen Zustellbevollmächtigten in Österreich ernennen. Systematische Verstöße werden von der Regulierungsbehörde Komm Austria geahndet. Diese muss jährlich eine Liste vorlegen, in der alle Unternehmen, die von den neuen Regeln betroffen sind, genannt werden müssen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.6/5 (5 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top