OGH zu A1-Klauseln: Stillschweigen ist keine Zustimmung (20. Februar 2017/15:10) Acht Vertragsklauseln bei A1 nach Verbandsklage oberösterreichischer Konsumentenschützer rechtswidrig. Stillschweigen zu einer Vertragsänderung ist keine Zustimmung. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, wie die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Pressekonferenz am Montag in Linz berichteten. Demnach sind nach einer von der AK erhobenen Verbandsklage gegen A1 Telekom Austria auch sieben weitere Vertragsklauseln als rechtswidrig erklärt worden. Die Konsumentenschützer hatten die Geschäftsbedingungen unter die Lupe genommen und aus ihrer Sicht bedenkliche Vertragsklauseln entdeckt. Weil A1 zu diesen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, ging die Arbeiterkammer vor Gericht. Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging, erklärte der OGH acht Bestimmungen in den Festnetz-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig, fassten AK-Präsident Johann Kalliauer und die Leiterin des Konsumentenschutzes, Ulrike Weiß, zusammen.
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