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Deutsches Gericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

(21. April 2018/09:41)
Weitere Niederlage für deutschen Gesetzgeber

Der deutsche Gesetzgeber hat beim Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung eine weitere Niederlage erlitten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Deutsche Telekom nicht verpflichtet, auf Grundlage des Gesetzes Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte.

Damit bestätigten die Kölner Richter die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (OVG), das ein entsprechendes Urteil schon im Sommer vergangenen Jahres gefällt hatte. Danach wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von der Bundesnetzagentur ausgesetzt.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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