schaf am 21. April 2018 um 09:41 |  0 Kommentare | Lesezeit: 27 Sekunden

Deutsches Gericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Weitere Niederlage für deutschen Gesetzgeber

Der deutsche Gesetzgeber hat beim Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung eine weitere Niederlage erlitten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Deutsche Telekom nicht verpflichtet, auf Grundlage des Gesetzes Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte.

Damit bestätigten die Kölner Richter die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (OVG), das ein entsprechendes Urteil schon im Sommer vergangenen Jahres gefällt hatte. Danach wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von der Bundesnetzagentur ausgesetzt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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