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Auch Österreich sammelt und verarbeitet künftig Fluggastdaten

(21. Juni 2018/17:18)
Innenausschuss billigt neues PNR-Gesetz - Österreich hätte EU-Richtlinie Ende Mai umsetzen müssen

Auch Österreich wird künftig systematisch Daten von Flugpassagieren sammeln und verarbeiten. Eine beim Bundeskriminalamt neu einzurichtende Fluggastdatenzentrale soll die von den Fluglinien zu liefernden Daten auswerten und u.a. Staatsanwaltschaften, Gerichten, Nachrichtendiensten und Zollbehörden zur Verfügung stellen.

Verwendet werden dürfen die gesammelten Daten ausdrücklich nur für Zwecke der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten, wobei grundsätzliche Voraussetzung ist, das die Höchststrafe für das jeweilige Delikt mehr als drei Jahre beträgt. Darunter fallen etwa Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Waffen- und Drogenhandel, Korruption, Cyberkriminalität, Schlepperei, Organhandel, Umweltkriminalität, Produktpiraterie, Vergewaltigung, Kriegsverbrechen, Entführungen, organisierte Kfz-Diebstähle sowie Wirtschaftsspionage.


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