Explodiertes Samsung Galaxy S3: 18-Jährige erhält kein Schmerzensgeld (22. Juli 2013/22:42) Im Falle der 18-jährigen Schweizerin, deren Samsung S3 in der Hosentasche explodiert bzw. abgebrannt ist, ist die Angelegenheit geklärt.
Die junge Frau wird kein Schmerzensgeld erhalten weil sie einen Nachbau Akku und keinen Original Samsung Akku im Smartphone hatte. Von Seiten Samsung heisst es, durch die Sprecherin Mirjam Berger: Zitat: "Wir empfehlen unseren Kunden, nur originale Samsung-Akkus zu verwenden, die speziell für Samsung-Produkte konzipiert wurden, da inkompatible Akkus oder Ladegeräte zu Verletzungen führen können” Die Mutter von Fanny Schlatter, Maler-Stiftin Schlatter, ist allerdings entsetzt über das Ergebnis der Untersuchung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA. So sei auf dem Akku klar und deutlich ein Samsung-Logo zu erkennen, sodass es für einen Laien kaum zu prüfen sei, dass es sich hier um eine Fälschung handelt. Zitat: "Ich war überrascht und schockiert, als ich die Nachricht von Samsung erhielt, denn die fragliche Batterie hatte das Logo der Firma drauf” |
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