Digitale Ausweispflicht könnte laut OGH gegen EU-Recht verstoßen (24. Mai 2019/18:02) Oberster Gerichtshof zieht in Zweifel, ob Gesetz mit EuGH-Entscheid zu Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist Mit dem "Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" möchte die Regierung Poster in Zukunft dazu verpflichten, ihre persönlichen Daten zu hinterlassen. Dadurch soll mit der Anonymität im Netz Schluss sein - User werden zwar weiterhin unter Pseudonym posten können, sollten Behörden oder im Falle einer Beleidigung Private Zugriff verlangen, müssen diese gewährt werden. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endete am Donnerstag, seitdem sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden, die auf der Parlamentswebsite ersichtlich sind. Eine davon hat auch der Oberste Gerichtshof eingebracht, der in Zweifel zieht, ob die geplanten Regeln mit einem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2016 vereinbar sind. So hatte der EuGH entschieden, dass eine allgemeine Datenspeicherung ohne Anlass rechtswidrig ist. Bei der digitalen Ausweispflicht würden Informationen von Nutzern gespeichert, die keine illegalen Inhalte geteilt haben.
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